Erneut wurden der Wöllstädter Gemeindevertretung Kompetenzen genommen!?

In einem Beitrag auf Facebook schreibt Pro Wöllstadt: „Es wurden sogenannte Zuständigkeiten der Gemeindevertretung an den Gemeindevorstand abgegeben. In Zeiten steigender Steuern und Schulden finden wir es fatal, dem Gemeindevorstand einen derartigen Freibrief für ausufernde Kosten und Ausgaben zu erteilen“ Worum geht es? Zum Haushalt 2024 wurde beschlossen die Überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben auf 50.000.- Euro zu erhöhen. In diesem Jahr wollten die Vertreter von Pro Wöllstadt diese Ausgabenhöhe wieder auf 10.000.- Euro reduzieren, Gründe die für die Senkung auf 10.000.- Euro sprechen konnten von Pro Wöllstadt nicht genannt werden. Eine populistische Behauptung: „Die Gemeindevertretung kann damit in größerem Umfang übergangen werden“ wurde haltlos in den Raum gestellt.

Laut § 100 HGO (1) sind Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Ausgaben entscheidet der Gemeindevorstand, soweit die Gemeindevertretung keine andere Regelung trifft. Sind die Ausgaben nach Umfang oder Bedeutung erheblich, bedürfen sie der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung; im übrigen ist der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben.

Überplanmäßige Ausgaben dürfen lediglich geleistet werden, sofern an anderer Stelle Ausgaben gekürzt oder entsprechende Mehreinnahmen realisiert werden können.

FWG- und SPD-Fraktion haben im Zuge der Haushaltskonsolidierungen 2025 genau hingeschaut und können dem Gemeindevorstand bescheinigen mit der o.g. Regelung keine ausufernden Kosten und Ausgaben verursacht zu haben. Der Gemeindevorstand ist sich seiner Verantwortung für die finanzielle Situation der Gemeinde Wöllkstadt bewusst und wird nach bestem Wissen hierzu handeln.