Der Antrag zum „Auwald“ wurde abgelehnt weil:

  • der “Auwald” nach Bestätigung durch die UNB kein Auwald ist, sondern aufgrund seiner Eigenschaft als Bachlauf ein, nach Paragraph 30 Bundesnaturschutzgesetz, geschütztes Biotop ist.
  • das Vogelschutzgebiet seit gut eineinhalb Jahren vom Bieber als Habitat besetzt und deshalb streng geschützt ist.
  • nach Rücksprache mit dem Bieberbeauftragten und der UNB kein Handeln notwendig ist und damit auch nicht erlaubt ist.
  •  ein Eingriff ins Bieberhabitat erst erlaubt wird, wenn Schäden an Infrastruktur oder Gebäuden zu erwarten sind.
  • vor rund zwei Jahren, nach Ortstermin mit Bauamt, UNB, Forstamt, Landwirten und Jägern, beschlossen wurde, dass man sich das Vogelschutzgebiet natürlich entwickeln lässt. Ohne regelmäßige Eingriffe und nur noch die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Verkehrssicherung durchgeführt werden.
  • der Bieber dazu einen wichtigen Beitrag bringt und die Natur sich dort entsprechen entwickeln wird.
  • jetzt schon ein tolles Biotop für viele seltene Vogelarten entstanden ist, das es ohne den Bieber dort nie gegeben hätte.

Gerne erinnern wir an dieser Stelle daran, dass es in der jüngeren Vergangenheit bereits einige, zum Teil sehr gegensätzliche Ideen zum Vogelschutzgebiet gab. Vom Parkähnlichen Ausbau zur Naherholung bis zum höchsten Schutzstatus als „Auwald“ war schon alles dabei.

Wir wollen auch in Zukunft, dass das „Vogelschutzgebiet“, wie die Fläche von Wöllstädtern genannt wird, ein Rückzugsraum für viele seltene Tier- und Vogelarten bleibt.

Natur ist nunmehr stetig im Wandel und nur aus Profilierungssucht von manchen Menschen, muss man nicht ständig ohne Not in die Natur eingreifen.

Deshalb auch in Zukunft FWG!

Für Wöllstadt Gut!!!