Die neugewählten Fraktionen der SPD und der FWG haben sich darauf geeinigt, dass die Anzahl der ehrenamtlichen Beigeordneten auf 6 erhöht wird. Die Fraktionen der FWG und SPD stellen in der Gemeindevertretung eine Mehrheit. Gemeinsam haben FWG und SPD einen Stimmenanteil von 60,1%. Die Wöllstädterinnen und Wöllstädter haben den beiden Fraktionen einen Auftrag und das Vertrauen für diese Legislaturperiode übertragen.
Zurzeit sind 5 Beigeordneten zusammen mit dem Bürgermeister im Gemeindevorstand. Auch dieses Gremium wird nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren berechnet. Sollten alle Gemeindevertreter/innen für “ihre” Liste stimmen, würde die FWG 2 Mandate, die SPD 1 Mandat und die CDU 2 Mandate erhalten. Gemeinsam mit dem Bürgermeister hat die CDU (die bei der Wahl lediglich 39,9% erhielt) eine Mehrheit, da bei einem Patt die Stimme des Bürgermeisters den Ausschlag gibt. Mit der Erhöhung der Beigeordneten würde die FWG 1 Mandat dazuerhalten.
“Uns geht es hier nicht darum einen Posten mehr zu besetzen. Viel Wichtiger: Mit der Änderung der Hauptsatzung soll auch im Gemeindevorstand der Wille von 60,1% der Bürgerinnen und Bürger vertreten werden können”, erklärte Udo Schäfer den Antrag. Im Gemeindevorstand werden neben Verwaltungsaufgaben auch die großen Projekte wie Rathaus- und Bürgerhaus-Neubau besprochen.
Ein ehrenamtlicher Beigeordneter bedeutet etwas mehr Aufwandsentschädigung für die Sitzungsteilnahme. “Wir wollen nicht, dass die Gemeinde Wöllstadt hierdurch einen finanziellen Nachteil hat. Die Freie Wählergemeinschaft hat sich daher dazu entschieden, dass wir der Gemeinde regelmäßig Spenden überreichen”, erklärte Bianca Best.
Zum Antrag: http://fwg-woellstadt.de/index.php/2021/04/08/antrag-aenderung-der-hauptsatzung/